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ENERGIEAUSWEISE: NICHT-WOHNGEBÄUDE

Seit Januar 2008 sind für neu zu errichtende Nicht-Wohngebäude Energieausweise Pflicht. Ab dem 1. Juli 2009 müssen auch für bestehende Nicht-Wohngebäude Energieausweise bei Verkauf, Neuvermietung und Leasing vorgelegt werden.

Anders als bei Wohngebäuden wird der Energiebedarf bei Nicht-Wohngebäuden mit Berücksichtigung des Energiebedarfs für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung ermittelt. Bewertet wird die Immobilie anhand eines Referenzgebäudes gleichen Ausmaßes und Nutzung.

Der Umfang zu berechnender Faktoren ist sehr komplex. Entsprechend auch die dazugehörige DIN-Norm. Deshalb dürfen diese Ausweise nur Ingenieure mit besonderen Kenntnissen der Materie erstellen.

Auch für gewerbliche Gebäude stellt der Energieverbrauch für Heizung, Beleuchtung und Kühlung immer mehr ein großen Kostenfaktor dar. Es bestehen enorme Einsparpotenziale, die eine Firma wirtschaftlicher machen.

Der Energieausweis für gewerbliche Gebäude verbildlicht, wo und wie viel Energie verbraucht wird. Er ist der Ausgangspunkt für effektive Maßnahmen zur Energieeinsparung.