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NEUBAU: EnEV-NACHWEIS

Seit 2002 muss für einen Bauantrag der EnEV-Nachweis eingereicht werden. In diesem Nachweis wird belegt, dass das zu errichtende Gebäude den vorgeschriebenen, maximalen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasseraufbereitung nicht überschreitet. Außerdem erfährt der Bauherr, mit welchen Energiekosten er in Zukunft ungefähr zu rechnen hat.

Neben der Einhaltung von Vorschriften kann der Bauherr schon früh in der Planungsphase erkennen, welchen Standard sein Haus haben wird, und zukunftsweisende Entscheidungen treffen.

Als Ihr Fachplaner stehe ich Ihnen schon bei der Vor- und Entwurfsplanung mit meinem Wissen über spezielle Detaillösungen, Baukosten und Fördermöglichkeiten zur Seite.