Es sind zwei Ausweisarten zugelassen.
Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweis
Beim Ausweis nach dem Energiebedarf wird der Energieverbrauch des Gebäudes anhand der Geometrie, der verwendeten Baustoffe und des installierten Heizsystems berechnet.
Dieser Ausweis stellt den Energiebedarf objektiv dar und ist deshalb dem Verbrauchsausweis vorzuziehen. Er kann auch als Ausgangspunkt für eine Sanierung herangezogen werden.
Dieser Ausweis ist für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut worden sind, vorgeschrieben.
Verbrauchsausweis
Für den Ausweis nach dem Energieverbrauch müssen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre nach der Heizkostenverordnung, genauen Abrechnungen von Energielieferanten oder sachgerechte Verbrauchsmessungen vorliegen. Die Daten werden witterungsbereinigt, Leerstände werden berücksichtigt.